Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ

Förderprogramm zur Unterstützung der digitalen Transformation von KMU

Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ | TREXXON
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Neues Förderprogramm des Landes Niedersachsen

Das Land Niedersachsen startet ein neues Förderprogramm namens Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihren Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen. Das Programm wird von der NBank abgewickelt und tritt die Nachfolge des erfolgreichen Vorgängerprogramms "Digitalbonus" an.

Wichtigste Punkte

  • Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie Freiberufler im Bereich Life Sciences oder eHealth mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
  • Fördergegenstand: Investitionen in innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung von:
    • Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) - Hardware, -Software oder -Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
    • IT-Sicherheit (nur in Kombination mit Punkt 1)
  • Ausschluss:
    • Anschaffungen einer IKT-Grundausstattung
    • Finanzierungskosten, Umsatzsteuer, Leasing, Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen, modellgleiche Ersatzbeschaffungen, Online-Marketing-Maßnahmen, Schulungen etc.
    • Investitionen, die nicht zu einem deutlichen Digitalisierungsfortschritt und keinem hohen Innovationsgehalt führen.
  • Förderhöhe: Zuschuss von bis zu 35% für kleine Unternehmen und bis zu 20% für mittlere Unternehmen. Mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro pro Projekt.
  • Antragstellung: Über das neue Kundenportal der NBank (portal.nbank.de) vor Projektbeginn.
  • Kriterien für die Förderwürdigkeit: Digitalisierungsgrad des Unternehmens, erwartete Auswirkungen der Digitalisierungsmaßnahme auf die innerbetrieblichen Ressourcen und das Unternehmen selbst, Innovationsgehalt der Maßnahme.

Zentrale Aussagen aus den Quellen

Niedersachsens Wirtschafts- und Digitalminister Olaf Lies: „Die neue Förderung tritt die Nachfolge des erfolgreichen „Digitalbonus“-Programms an, das erste Digitalisierungsschritte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorangetrieben hatte. Hier sind wir maßgeblich weitergekommen und konnten viele KMU in Niedersachsen in herausfordernden Zeiten auf ihrem Weg der Digitalisierung unterstützen."

NBank Website: "Sie wollen in die digitale Transformation investieren und damit einen deutlichen Digitalisierungsfortschritt in Ihrem Unternehmen erreichen? Ihr Vorhaben weist einen hohen Innovationsgehalt auf? Mithilfe des Digitalbonus Niedersachsen-innovativ können Sie für die anfallenden Ausgaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen."

Weitere Informationen

Interessierte Unternehmen können an Info-Sessions der Niedersachsen.next Digitalagentur teilnehmen, um mehr über das Programm und den Antragsprozess zu erfahren. Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen finden sich in der Produktinformation auf der NBank Website.

Bewertung

Der "Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ" ist ein vielversprechendes Instrument, um die digitale Transformation der niedersächsischen Wirtschaft voranzutreiben. Die Förderung zielt gezielt auf innovative Projekte ab und setzt Anreize für KMU, in zukunftsweisende Technologien zu investieren.


FAQ: Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ

1. Was ist der Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ?

Der Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ ist ein Förderprogramm des Landes Niedersachsen, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie freiberuflich Tätige bei der Digitalisierung unterstützt. Mit dem Programm sollen Investitionen in innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software sowie der IT-Sicherheit gefördert werden.

2. Wer kann den Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ beantragen?

Antragsberechtigt sind:
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks
  • Freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen
  • Kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens
Voraussetzung ist ein Sitz oder eine Betriebsstätte in Niedersachsen.

3. Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden Investitionen in:
  • Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
  • Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit (nur in Kombination mit Punkt 1)

4. Welche Projekte werden nicht gefördert?

Nicht gefördert werden:
  • Anschaffungen einer IKT-Grundausstattung (z.B. Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme)
  • Finanzierungskosten, Umsatzsteuer, Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Softwarelizenzen
  • Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen
  • Modellgleiche oder im Hinblick auf die Digitalisierung im Funktionsumfang gleiche Ersatzbeschaffungen
  • Online-Marketing-Maßnahmen, Schulungen zu Hard- und Software
  • Kosten des laufenden Betriebs
  • Projekte ohne maßgeblichen Digitalisierungsfortschritt und Innovationsgehalt

5. Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von:
  • bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen
  • bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen
Die Förderhöhe beträgt mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro.

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